Stand: 12.10.2026
Anbieterin: JS Consulting GmbH, Riedbergallee 45, 60438 Frankfurt am Main, Deutschland · Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 135904 · Geschäftsführung: Janina Schwarz · Kontakt: über das Kontaktformular · Website: www.janinaschwarz.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JS Consulting GmbH (nachfolgend „JS Consulting“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Projekt- und Prüfungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Compliance, Geldwäscheprävention (AML/KYC), Sanktionen und Interne Revision einschließlich ausgelagerter Interner Revision und der Begleitung oder Leitung von Projekten zur Abarbeitung von Moniten.
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beauftragt.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn JS Consulting ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn JS Consulting ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angebot, Rahmen- oder Projektvertrag, gehen diesen AGB vor.
- Kommt ein Auftrag über einen Vermittler (z. B. einen Personal- oder Projektvermittler) zustande, gelten vorrangig die Vereinbarungen zwischen JS Consulting und dem Vermittler. Diese AGB gelten dann nur ergänzend, soweit sie diesen Vereinbarungen nicht widersprechen und der Vermittler ihre Geltung nicht ausgeschlossen hat. Ein Vertragsverhältnis zwischen JS Consulting und dem Endkunden besteht nur, wenn es ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von JS Consulting sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein verbindliches Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsgegenstand
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Auftrag“).
- JS Consulting schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder aufsichtsrechtlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung nach dem zum Zeitpunkt der Leistung anerkannten Stand der Technik und Fachpraxis (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB).
- Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn ein bestimmtes Arbeitsergebnis im Auftrag ausdrücklich als Werk und mit Abnahmekriterien beschrieben ist. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln; die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe unter Angabe von Mängeln in Textform rügt.
- JS Consulting erbringt ihre Leistungen als selbständige Auftragnehmerin, eigenverantwortlich und ohne Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers. Fachliche Vorgaben zu Inhalt, Ergebnis und Qualität des Auftrags sowie projektbedingte Vorgaben (z. B. Zugangs-, Sicherheits- und Compliance-Regeln des Auftraggebers) sind zulässig. Der Auftraggeber übt keine arbeitsrechtlichen Weisungen gegenüber JS Consulting oder den von ihr eingesetzten Personen aus. Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung bestimmt JS Consulting im Rahmen der Projektanforderungen selbst.
- Diese AGB gelten nicht für die Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). JS Consulting bietet keine Arbeitnehmerüberlassung an. Leistungen nach diesen AGB sind keine Arbeitnehmerüberlassung.
§ 4 Abgrenzung bei Compliance- und AML-Leistungen
- Leistungen im Bereich Compliance, Geldwäscheprävention und Sanktionen sind Unternehmensberatung und Projektunterstützung. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen sowie die Verantwortung für Richtlinien, Prozesse, Kontrollen, Risikoanalysen und Meldungen (insbesondere Verdachtsmeldungen) verbleiben beim Auftraggeber.
- JS Consulting übernimmt keine Organ- oder Beauftragtenfunktion des Auftraggebers, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag vereinbart ist. Auch bei einer vereinbarten Beauftragtenfunktion bleibt die gesetzliche Verantwortung der Geschäftsleitung unberührt.
- JS Consulting erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen, soweit diese nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Rechtsanwälten vorbehalten sind, ebenso keine Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Anlageberatung. Fragen dieser Art klärt der Auftraggeber mit entsprechend befugten Beratern.
- Aufsichtsrechtliche Bewertungen von JS Consulting sind fachliche Einschätzungen. Sie binden Aufsichtsbehörden, Prüfer oder Dritte nicht.
§ 5 Besondere Regelungen für Interne Revision und Projekte zur Abarbeitung von Moniten
- Bei ausgelagerter Interner Revision und bei Prüfungsleistungen arbeitet JS Consulting fachlich unabhängig und weisungsfrei hinsichtlich Prüfungsurteil, Feststellungen und Berichterstattung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.
- Der Auftraggeber gewährt JS Consulting für die Prüfung uneingeschränkten und rechtzeitigen Zugang zu allen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemen, Räumen und Personen, soweit dies für den Prüfungsauftrag erforderlich ist.
- Prüfungsberichte und Feststellungen werden dem im Auftrag benannten Empfängerkreis zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe an Dritte, insbesondere an Aufsichtsbehörden, Abschlussprüfer oder Gutachter, erfolgt durch den Auftraggeber in eigener Verantwortung; JS Consulting haftet Dritten gegenüber nicht.
- Bei der Begleitung oder Leitung von Projekten zur Abarbeitung von Moniten, Prüfungsfeststellungen oder aufsichtsrechtlichen Auflagen übernimmt JS Consulting die vereinbarte Projektsteuerung und Fachberatung. Ob und wie die Maßnahmen die Anforderungen der Aufsicht oder von Prüfern erfüllen, entscheiden diese; ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen und für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner vollständig, richtig und rechtzeitig bereit und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
- Bei Einsätzen vor Ort stellt der Auftraggeber nach Absprache Arbeitsplatz, Technik und Zugangsberechtigungen bereit.
- Termine und Fristen setzen die ordnungsgemäße Mitwirkung voraus. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zulasten von JS Consulting und werden nach § 7 Abs. 3 vergütet.
- JS Consulting darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Informationen verlassen, soweit nicht deren Unrichtigkeit offensichtlich ist.
§ 7 Vergütung und Auslagen
- Die Vergütung richtet sich nach dem Auftrag (Tages- oder Stundensatz, Pauschale oder Retainer) und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Reisezeiten, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, werden notwendige und nachgewiesene Auslagen nach vorheriger Abstimmung in Textform erstattet.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Mehraufwand durch Änderungswünsche oder fehlende Mitwirkung werden nach den vereinbarten Sätzen gesondert vergütet. JS Consulting kündigt solchen Mehraufwand vorab in Textform an.
- Bei Aufwandsvergütung gelten angefangene Zeiteinheiten anteilig. Maßgeblich sind die von JS Consulting geführten Leistungsnachweise, die auf Verlangen vorgelegt werden. Sie gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Einwendungen in Textform erhebt.
§ 8 Abrechnung und Zahlung
- Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich nach Aufwand oder als Schlussrechnung nach Projektabschluss. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Auftrag eine andere Frist steht.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, gegenüber Unternehmern einschließlich Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, darf JS Consulting nach Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistung bis zum Ausgleich zurückhalten. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 9 Terminänderung, Stornierung und Unterbrechung
Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- Verschiebt oder sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Einsatz oder Terminblock ab, ist dies bis 4 Wochen vor dem Termin kostenfrei. Danach werden 50 % der auf den Zeitraum entfallenden Vergütung berechnet, ab 1 Woche vor dem Termin 100 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass JS Consulting kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb rechnet JS Consulting an.
- Unterbricht der Auftraggeber ein begonnenes Projekt länger als einen Monat, kann JS Consulting für den Unterbrechungszeitraum 50 % der geplanten Vergütung verlangen, sofern keine einvernehmliche Regelung getroffen wird. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
- Bereits entstandene Reise- und Vorbereitungskosten werden zusätzlich berechnet.
§ 10 Einsatz von Dritten und Vermittlern
- JS Consulting darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt dabei Vertragspartnerin des Auftraggebers.
- Der Einsatz von Dritten, die mit vertraulichen Informationen des Auftraggebers in Berührung kommen, setzt eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit voraus, die der Regelung in § 11 mindestens entspricht.
- Verlangt der Auftrag besondere Unabhängigkeit oder ein bestimmtes Profil (etwa bei Funktionen im Bereich Interne Revision), stimmt JS Consulting den Einsatz Dritter vorab mit dem Auftraggeber in Textform ab.
- Hat ein Vermittler den Kontakt zwischen den Parteien hergestellt, beachtet JS Consulting die ihr gegenüber dem Vermittler obliegenden Pflichten, insbesondere Vertraulichkeits-, Kontaktaufnahme- und Umgehungsverbote. JS Consulting darf deshalb Anfragen des Auftraggebers zu weiteren oder anschließenden Aufträgen ablehnen oder nur unter Beteiligung des Vermittlers annehmen. Daraus entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche.
- Vergütungsansprüche von JS Consulting gegenüber dem Auftraggeber bleiben von Vereinbarungen des Auftraggebers mit dem Vermittler unberührt. Der Auftraggeber darf Vermittlungsprovisionen oder Vermittlerentgelte nicht mit der Vergütung von JS Consulting verrechnen oder davon abziehen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 11 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
- Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten, streng vertraulich. Dazu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Informationen zu Kunden, Transaktionen, internen Kontrollen, Prüfungsergebnissen und Aufsichtskorrespondenz.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die Partei dies zu vertreten hat, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
- Eine Offenlegung ist zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Pflichten, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist, sowie gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern. Wo zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere vorab.
- Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre fort; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt sie unbegrenzt.
- JS Consulting darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 12 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Richtlinien, Prüfungsberichte, Präsentationen) ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke und den Vertragszweck. Die Weitergabe an Aufsichtsbehörden, Prüfer und Konzerngesellschaften zu diesem Zweck ist zulässig.
- Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung bedarf der Zustimmung von JS Consulting in Textform.
- Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Checklisten und Know-how, die JS Consulting bereits vor dem Auftrag besaß oder unabhängig davon entwickelt, verbleiben bei JS Consulting. Der Auftraggeber erhält daran, soweit sie Teil der Arbeitsergebnisse sind, das Nutzungsrecht nach Absatz 1.
- Arbeitsergebnisse sind auf den konkreten Auftrag zugeschnitten. JS Consulting darf die ihr dabei vermittelten allgemeinen Erfahrungen und Kenntnisse unter Wahrung von § 11 weiter nutzen.
§ 13 Haftung
- JS Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Je Schadensfall ist sie auf das Doppelte der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflicht) von JS Consulting, die auf Anfrage nachgewiesen wird, begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden werden bei leichter Fahrlässigkeit nicht ersetzt.
- Die Haftung für Bußgelder, Sanktionen oder sonstige Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, die aus Entscheidungen oder Versäumnissen des Auftraggebers entstehen, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. § 4 Abs. 1 bleibt unberührt.
- Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren ab Entstehung, außer in den Fällen von Absatz 1.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JS Consulting.
§ 14 Datenschutz
- Beide Parteien beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Verarbeitet JS Consulting im Auftrag personenbezogene Daten im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Daten berechtigt ist.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftskontakten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
- Befristete Aufträge enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Erledigung der Leistung. Unbefristete Aufträge (z. B. Retainer oder laufende ausgelagerte Funktionen) können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für JS Consulting liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, die Mitwirkung dauerhaft verweigert oder die fachliche Unabhängigkeit bei Prüfungsleistungen beeinträchtigt.
- Bei Kündigung vergütet der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen und die nicht vermeidbaren Aufwendungen. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund gilt § 9 Abs. 1 entsprechend für den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist.
- Nach Beendigung gibt JS Consulting die ihr überlassenen Unterlagen zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 16 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, erhebliche Betriebsstörungen) befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten.
- Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Hält die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Textform kündigen; bis dahin erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. JS Consulting darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Die Parteien nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu nicht verpflichtet, da keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden.
- Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von JS Consulting in Textform übertragen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- JS Consulting darf diese AGB für künftige Verträge ändern. Für laufende Verträge gelten sie in der bei Vertragsschluss vereinbarten Fassung.